Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung (MAV)?
Die Kirchen in Deutschland haben sich auf der betrieblichen Mitbestimmungsebene für einen Sonderweg entschieden. Kirchliche Mitarbeitervertretungen sind Äquivalente zu Betriebsräten (freie Wirtschaft) und Personalräten (öffentlicher Dienst) und handeln nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die MAVO in der jeweiligen diözesanen Fassung ist der Handlungsrahmen und die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen und der Dienstgeber.
Zu den Aufgaben der MAV zählen u.a.
- Sie strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
- Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und versucht, Abhilfe zu schaffen.
- Sie setzt sich für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, der Unfallverhütungund die Gesundheitsförderung in der Einrichtung ein.
Diese und viele weitere Aufgaben sind eingeteilt in · Anhörung und Mitberatung, · Vorschlagsrecht, · Zustimmung, · Antragsrecht und · Abschluss von Dienstvereinbarungen.